
Wer sind wir?
Die DEUTSCHE QIGONG GESELLSCHAFT e.V.
Von den Allermeisten vermutlich nicht bemerkt, hat der Bundestag im März bereits in erster Lesung eine Neufassung des Präventionsgesetzes verabschiedet. Auch der § 20 SGB V soll neu gefasst werden und die künftig zu erreichenden Gesundheitsziele sind neu formuliert worden.
Die Bevölkerung in Deutschland soll per Gesetz gesünder werden. Deshalb soll mehr Geld durch die Krankenkassen für Primärprävention aufgewendet werden.
Die Bundesregierung hat deshalb am 20.3.2013 einen Entwurf des "Gesetzes zur Förderung der Prävention" beschlossen. Danach ging es am 19.04.2013 in erster Lesung durch den Bundestag.
Im Juli sollen sich die 2. und die 3. Lesung anschließen. Ob es durch den Bundesrat geht ist dabei fraglich, denn die Opposition wie auch die meisten Krankenkassen sind gegen diesen Entwurf. Doch um was geht es eigentlich?
In der Vergangenheit wurden Präventionsangebote der GKK teilweise aus Wettbewerbsgründen gefördert. Das soll sich nach dem Gesetzentwurf ändern. Die Ärzte sollen zukünftig darüber entscheiden, welche Art der Förderung ein Patient benötigt.
Der für uns als Qigong-Lehrerinnen und Lehrer wichtigste Aspekt dürfte der sein, dass der §20 SGB V neu gefasst wird. Künftig werden hier Gesundheitsziele genannt, welche die zu fördernden Bereiche vorgeben. Der Begriff Entspannung kommt dabei nicht mehr vor!
Gesundheitsziele im Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Prävention:
Interessanterweise geht es auch in diesem Gesetzentwurf weiterhin um die Sicherstellung der Qualität der Präventionsangebote. Es heißt hier wörtlich: „Zur Sicherstellung von Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur primären Prävention wird der Spitzenverband Bund der Krankenkassen verpflichtet, einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation der Leistungsangebote festzulegen sowie eine Übersicht über diese Angebote im Internet bereitzustellen. Die Erbringung von Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention setzt deren Zertifizierung nach den Kriterien des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen voraus.“ (Siehe S. 14 unter „Qualitätsgesicherte Präventionsangebote“ des Gesetzentwurfs)
Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier: Entwurf zum Präventionsgesetz