20.01.2015

Qigong-Lehrende werden zukünftig auch ohne Grundberuf im Gesundheits- und Sozialbereich von den Krankenkassen anerkannt

Blume noch im Werden

Die Neufassung des Leitfadens Prävention steht nun in der Fassung vom 10. Dezember 2014 zur Verfügung.
Darin ist eine für viele Qigong-Lehrende, denen bislang die Anerkennung verweigert wurde, sehr wichtige Änderung enthalten.

Auf den ersten Blick sieht man nur die bekannten Forderungen zur Anbieterqualifikation. Erst wenn man die Fußnote 122 liest, erkennt man die Verbesserung für viele Qigong-Lehrende.

Für Anbieter von Qigong-Kursen werden für das Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung“ wie bisher gefordert:

  • Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschlusses im Gesundheits- oder Sozialbereich.
  • Als Zusatzausbildung mind. 300 Ausbildungsstunden nach den gültigen Ausbildungsstandards einer Fachorganisation (z.B. DEUTSCHE QIGONG GESELLSCHAFT e.V.)

Laut Fußnote 122 (S. 65) kann für Anbieter  mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss  außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereiches die Anerkennung erfolgen wenn:

  • ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschlusses vorliegt und wenn
  • zusätzlich zur Zusatzausbildung (mit 300 UST)  mindestens 200 Stunden Unterrichtspraxis als Kursleiter_in  nachgewiesen werden.

Näheres dazu kann im Leitfaden für Prävention nachgelesen werden:
Leitfaden-Prävention-Ausgabe 12/2014

Wie und in welcher Form der Nachweis der Unterrichtserfahrung erfolgen muss, ist derzeit noch ungeklärt. Nach neuesten Informationen der GKV wird der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) für die Umsetzung der neuen Fassung der Leitlinie Prävention eine Übergangsfrist bis spätestens 15.07.2015 eingeräumt.
Derzeit werden alle Anträge weiter nach den bislang geltenden  Richtlinien geprüft. Eine Antragstellung  lohnt sich daher für die betroffene Personengruppe (Qigong-Lehrende ohne Grundberuf im Gesundheits- und Sozialbereich) derzeit nicht.
Sobald das genaue Verfahren bekannt ist, werden wir unsere Mitglieder selbstverständlich informieren.