
Wer sind wir?
Die DEUTSCHE QIGONG GESELLSCHAFT e.V.
Die Neufassung des Leitfadens Prävention steht nun in der Fassung vom 10. Dezember 2014 zur Verfügung.
Darin ist eine für viele Qigong-Lehrende, denen bislang die Anerkennung verweigert wurde, sehr wichtige Änderung enthalten.
Auf den ersten Blick sieht man nur die bekannten Forderungen zur Anbieterqualifikation. Erst wenn man die Fußnote 122 liest, erkennt man die Verbesserung für viele Qigong-Lehrende.
Für Anbieter von Qigong-Kursen werden für das Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung“ wie bisher gefordert:
Laut Fußnote 122 (S. 65) kann für Anbieter mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereiches die Anerkennung erfolgen wenn:
Näheres dazu kann im Leitfaden für Prävention nachgelesen werden:
Leitfaden-Prävention-Ausgabe 12/2014
Wie und in welcher Form der Nachweis der Unterrichtserfahrung erfolgen muss, ist derzeit noch ungeklärt. Nach neuesten Informationen der GKV wird der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) für die Umsetzung der neuen Fassung der Leitlinie Prävention eine Übergangsfrist bis spätestens 15.07.2015 eingeräumt.
Derzeit werden alle Anträge weiter nach den bislang geltenden Richtlinien geprüft. Eine Antragstellung lohnt sich daher für die betroffene Personengruppe (Qigong-Lehrende ohne Grundberuf im Gesundheits- und Sozialbereich) derzeit nicht.
Sobald das genaue Verfahren bekannt ist, werden wir unsere Mitglieder selbstverständlich informieren.